Scheidungskosten sind in vollem Umfang steuerlich absetzbar. Zu diesem Urteil gelangte das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 10 K 2392/12 E).
Scheidungskosten können steuerlich abgesetzt werden. Als Kosten sind die im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens entstehenden finanziellen Aufwendungen zu sehen. Laut dem Urteil des Finanzgerichtes können diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Unter diese Kosten fallen Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Eine Scheidung ist nach Meinung der Richter nur durch ein Gericht und Anwälte möglich. Ehepartner können sich diesen Kosten nicht entziehen. Zu den Ausgaben zählen auch die sogenannten Scheidungsfolgesachen, wie etwa Unterhaltsansprüche oder der Zugewinnausgleich. Diese sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
In dem konkreten Fall klagte ein Mann, der Gerichts- und Anwaltskosten als auch Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt in voller Höhe selbst tragen musste. Das Finanzamt kannte allerdings nur den Versorgungs-und Rentenausgleich an. Das Finanzgericht stimmte nun dem Kläger zu.
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