Rentner können bei der Abgeltungssteuer sparen 

Rentner, deren jährliches Einkommen einen Betrag von derzeit 8.142 Euro (Grundfreibetrag von 8.004 Euro plus Werbungskostenpauschale von 102 Euro sowie Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht übersteigt, können Zinsen und andere Kapitaleinkünfte steuerfrei einnehmen. Wie der Bundesverband deutscher Banken mitteilt, muss dann keine Abgeltungssteuer gezahlt werden. Das gilt das auch für Beträge, die über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro liegen.

Laut Bankenverband sind für Rentner, die 2010 zum ersten Mal Ruhestandsbezüge beziehen, 60 Prozent steuerpflichtig. Bei einer Rente von beispielsweise 1.000 Euro ist "nur" für 600 Euro die Einkommensteuer abzuführen.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen

Um Zinsen und Kapitaleinkünfte steuerfrei zu erhalten, sollten Rentner beim Finanzamt eine "Nichtveranlagungs-Bescheinigung" (NV-Bescheinigung) beantragen. In der Bescheinigung sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen.

Bescheinigung bei der Bank einreichen

Das Finanzamt stellt die Freistellung jedem aus, der voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss. Die Bescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre und sollte der Bank vorgelegt werden. Diese kann Zinsen und andere Kapitaleinkünfte, zu denen u.a. auch Dividenden und Wertpapierveräußerungsgewinne gehören, dann steuerfrei auszahlen. Auch dann, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Ein Freistellungsauftrag erübrigt sich dann.