Wer aus beruflichen Gründen zweimal am Tag vom Wohnort zur Arbeit fährt, kann diese Fahrt nicht doppelt von der Steuer absetzen. Die Pendlerpauschale kann nur einmal am Tag angewandt werden, entschied das Hessische Finanzgericht (Az. 4 K 3301/09).
Geklagt hatte ein Musiker, der häufig zweimal täglich von zu Hause zum Theater fuhr. Für solche Tage setzte der Musiker die Pendlerpauschale für die Fahrten zweimal an. Das Finanzamt erkannte dies nicht an und das Finanzgericht bestätigte die Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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