Pauschale Zuschläge bei Überstunden steuerpflichtig 

Pauschale Zuschläge für Überstunden an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht sind nicht steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof für pauschal gezahlte Zuschläge entschieden.

Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht steuerfrei Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern pauschal Zuschläge für Mehrarbeit an Wochenenden, Feiertagen oder in der Nacht zahlt, bleiben diese Zuschläge nicht steuerfrei.

Denn steuerfrei gibt es die Zuschläge nur, wenn sie für tatsächlich erbrachte Arbeit gezahlt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 18/11) entschieden. In dem Fall waren die Zuschläge in den Abrechnungen nicht der tatsächlichen Arbeitszeit zugerechnet worden, so dass die Steuerfreiheit deshalb nicht gilt. (www.optimal-absichern.de)

Lesen Sie dazu: Steuerfreie Zulagen nur bei tatsächlicher Mehrarbeit