Die Renten und Leistungen für Opfer des Nationalsozialismus sind von der Einkommensteuer freigestellt. Daran erinnert der Deutschen Anwaltverein.
Laut des Anwaltsvereins erhalten zurzeit 35.747 NS-Verfolgte Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Dazu kommen Zahlungen durch die der Deutschen Rentenversicherung bei 53.000 Renten mit rentenrechtlichen Zeiten aufgrund von NS-Verfolgung.
Diese Zahlungen sind von der Einkommensteuer freigestellt. Dies gilt auch, wenn die Betroffenen nicht in Deutschland leben.

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