Kindergeld gibt es für jedes Kind bis 18 Jahre. Aber auch darüber hinaus können Volljährige von der staatlichen Zulage profitieren.
Kinder in der Ausbildung haben einen Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr. Gleiches gilt für das Absolvieren eines Freiwilligendienstes. Das Einkommen des Kindes spielt dabei seit 2011 keine Rolle mehr. Für verheiratete oder behinderte Kinder gibt es eine Sonderregelung. Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber "Kindergeld ab 18".
Eltern erhalten vom Staat weitere finanzielle Unterstützung. Neben dem Kindergeld gibt es steuerliche Vergünstigungen. Davon profitieren vor allem Eltern, die beide arbeiten und deren Kind unter 14 Jahren alt ist. Hier geht es zu unserem Ratgeber "Steuern sparen mit Kindern".
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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