Finanzämter müssen Steuerzahlern ein Jahr Zeit für den Einspruch gegen den Steuerbescheid einräumen. Das Niedersächsische Finanzgericht hat einen Fehler in der Rechtsbelehrung der Finanzämter gefunden.
Wussten Sie, dass man Einspruch gegen den Steuerbescheid auch per E-Mail erheben kann? Weil Finanzämter darauf nicht hinweisen, ist auch die Frist von einem Monat für den Widerspruch hinfällig. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht jetzt entschieden (Az. 10-K-275/11).
Die E-Mail sei keine Unterform der Schriftlichkeit, entschieden demnach die Richter. Der Hinweis auf das schriftliche Einreichen des Einspruchs reicht also nicht als Hinweis auf die E-Mail als Kontaktmöglichkeit.
Den Steuerzahlern bliebe durch den Formfehler automatisch ein Jahr Zeit für den Widerspruch, erklärt die Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz. Steuerzahler sollten jetzt ihre Steuerbescheide gründlich prüfen. In letzter Instanz muss nun der Bundesfinanzhof (Az. X-R-2/12) entscheiden.
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