Ab 2016 gelten die Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigungen zwei Jahre. Ab sofort können Arbeitnehmer beim Finanzamt entsprechende Anträge stellen.
Arbeitnehmer zahlen oft zu viel Steuern. Die hohen Ausgaben zum Beispiel für den weiten Arbeitsweg werden nicht berücksichtigt. Die Gewährung des Freibetrages setzt allerdings voraus, dass die Aufwendungen des Steuerzahlers mehr als 600 Euro betragen. Werbungskosten zählt das Finanzamt bei den 600 Euro erst hinzu, wenn der Steuerzahler den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt. Erst bei Werbungskosten über 1.000 Euro kommt der Arbeitnehmer in den Freibetragsbereich. Wichtig: Wer einen Freibetrag erhält, ist zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet.
Der Arbeitnehmer muss das Finanzamt unterrichten, wenn innerhalb der zwei Jahre der Freibetrag sinkt: Wenn sich beispielsweise der Arbeitsweg verringert, ist dies meldepflichtig.
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