Wenn Lehrer an einer von einem Fachverband organisierten Reise teilnehmen, sind die Kosten nicht automatisch beruflich veranlasst und damit steuerlich absetzbar. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 3/11) entschieden.
Denn für eine berufliche Veranlassung ist entscheidend, dass das Programm auf die beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten ist. In dem Fall waren jedoch berufliche Gründe kaum zu erkennen, so dass die Bundesrichter auch keiner Aufteilung der Kosten in einen privaten und einen beruflichen Anteil zustimmen wollten.
Denn wenn die beruflichen Gründe angesichts ihres zeitlichen Umfangs und ihrer Bedeutung hinter den nicht beruflich veranlassten Anteilen der Reise erheblich zurücktreten, ist eine solche Aufteilung nicht geboten. (www.optimal-absichern.de)
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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