Der Inhaber eines Nutzerkontos bei dem Auktionshaus eBay ist umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn mehrere Personen diesen Account nutzen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg urteilte darüber (Az. 1 K 1939/12).
In dem konkreten Fall klagte ein Ehepaar. Beide teilten sich ein Pseudonym (Nickname) bei eBay. Über diesen wickelten beide Eheleute über 1.200 Verkäufe ab. Der Ehemann war als Inhaber des Nutzerkontos registriert.
Das Finanzamt sah die Umsätze als umsatzsteuerpflichtig an. Die Behörde nahm daraufhin beide Eheleute gemeinschaftlich in die Steuerschuld. Das Ehepaar sah dies jedoch anders und klagte.
Inhaber des Kontos in Steuerschuld
Das Gericht urteilte ebenfalls für die Eheleute und gegen das Finanzamt. Die Verwendung eines gemeinsamen Pseudonyms bei umsatzsteuerpflichtigen Versteigerungen spiele steuerrechtlich keine Rolle. Grund sei, dass im Regelfall allein der Inhaber des Nutzerkontos in die Steuerschuld genommen wird.