Arbeitsagenturen und Finanzbehörden gehen einem Betrug beim Kindergeld von Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst nach. Nach Informationen der Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Montagsausgabe) beantragten und erhielten mehrere tausend Angehörige des öffentlichen Dienstes die Sozialleistungen teilweise seit mehr als zehn Jahren doppelt.
Um wieviele Fälle es konkret geht, sei derzeit noch ungewiss, schreibt die Zeitung. Inzwischen haben die Behörden in 292 Fällen Rückzahlungen gefordert, 209 Mal stellten sie Strafanzeige, bestätigte die NRW-Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit gegenüber der Zeitung.
Eltern stellten bei zwei Familienkassen Anträge
Die Fahndung nach den unrechtrechtmäßigen Doppel-Beziehern des Kindergeldes werde "forciert", sagte ihr Sprecher Werner Marquis zur WAZ-Gruppe. Der Bundesrechnungshof zählt 1300 Fälle bis Mitte 2009, den Schaden für den Steuerzahler liege nach Berechnung des Bundesrechnungshofs bei neun Millionen Euro. Das tatsächliche Ausmaß des Betrugs ist um ein Mehrfaches größer, bestätigten Behörden gegenüber der Zeitung.
Familienkassen gleichen Anträge nicht ab
Möglich wurde der doppelte Bezug des Kindergeldes durch zwei verschiedene Familienkassen. Entweder beantragte ein Elternteil pro Kind zweimal Kindergeld - einmal bei der für normale Arbeitnehmer zuständigen Familienkasse und einmal bei der entsprechenden Kasse für den öffentlichen Dienst.
Oder aber die Eltern stellten den Antrag einzeln bei der jeweils für sie zuständigen Familienkasse und wiesen dabei nicht auf den bereits gestellten Antrag bei der anderen Familienkasse hin. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die verschiedenen Familienkassen die Anträge nicht miteinander abgleichen.
Einheitliche Steuernummer soll Missbrauch verhindern
Für den Bundesrechnungshof handelt es sich dabei um ein Behörden-Chaos: Denn allein für den öffentlichen Dienst bei Bund, Ländern und Gemeinden seien geschätzt 12.000 Ämter in Sachen Kindergeldauszahlung tätig, "die genaue Zahl ist nicht bekannt".
Den schwersten Vorwurf richten die Bonner Prüfer aber an das Bundesfinanzministerium. "Es hat die Familienkassen nicht hinreichend gesteuert und kontrolliert und doppelte Kindergeldzahlungen mit verursacht". Durch die Einführung der einheitlichen Steuernummer soll künftig beispielsweise ein solcher doppelter Bezug von Kindergeld verhindert werden.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr