Vater Staat zahlt auch für volljährige Kinder Kindergeld. Beispielsweise wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz hat - wenn es sich um eine Ausbildung bemüht. Doch das muss nachgewiesen werden.
Für volljährige Kinder gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld, so etwa, wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz hat. Dass es sich um einen solchen Ausbildungsplatz bemüht, muss der Jugendliche jedoch glaubhaft belegen können, so das Finanzgericht Sachsen (AZ: 6 K 1290/06).
Wird ein solcher Nachweis nicht geführt und können die Eltern und der Nachwuchs zudem nicht einmal erklären, wo überhaupt Bewerbungen abgegeben wurden, gibt es kein Kindergeld mehr. Damit müssen die Eltern in einem solchen Fall auf das Kindergeld und alle damit zusammenhängenden Vergünstigungen verzichten. (www.optimal-absichern.de)
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