Eltern bekommen kein Kindergeld, wenn die Übergangszeit zwischen Schule und Wehrdienst über vier Monate dauert. Das entschied der Bundesfinanzhof in zwei Fällen (III R 5/07 und III R 41/07).
Das gilt unabhängig davon, ob die lange Wartezeit vorhersehbar war oder nicht. In dem Fall hatten die Eltern gegen die 4-Monats-Frist geklagt und wollten trotzdem Kindergeld haben. Das aber sei nicht möglich, beschieden die Richter. Die gesetzliche Regelung enthalte keine Lücke, die eine Verlängerung möglich mache. (www.optimal-absichern.de)

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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