Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern nach einem starken Gewichtsverlust neue Kleidung bezahlen. So entschied der "Ärztezeitung" zufolge das Landessozialgericht Hamburg (Az.: L 5 AS 342/10).
Ein Hartz-IV-Empfänger wog nach der Einnahme von Arzneimitteln nur noch 88 Kilogramm statt 120 Kilogramm. Als Folge waren ihm Hosen und Schuhe zu groß. Er verlangte 420 Euro vom Jobcenter für neue Kleidung.
Das Landgericht entschied, dass das Jobcenter die neue Erstausstattung bezahlen müsse. Es wäre nicht möglich, dass der Betroffene den Bedarf mit den Regelleistungen decken könnte. Es handele sich bei einem solchen erheblichen Gewichtsverlust um außergewöhnliche Umstände.
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