Das Hochwasser von 2013 spielt auch 2014 noch eine Rolle. Zum Beispiel bei der Steuererklärung. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hin.
Wer eine Immobile besitzt und diese zur Einkunftserzielung nutzt, kann die Beseitigung von Hochwasserschäden bei der Einkommensteuer geltend machen. Sie fallen unter die laufenden Erhaltungsaufwendungen. Die Verbraucher sollten einen Hinweis, wie zum Beispiel "Hochwasser Juni 2013", geben.
Normalerweise fallen die Aufwendungen unter Herstellungskosten. Sie müssten über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder trafen jedoch 2013 eine Billigkeitsregelung. Die Europäische Union genehmigte sie nun.
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