Wenn ein Kind eine Hochbegabten-Schule besuchen muss, sind die Kosten dafür steuerlich absetzbar. Allerdings nur, wenn das Kind aus medizinischen Gründen tatsächlich eine solche Schule besuchen muss. Das hat der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 37/10) entschieden.
In dem Fall hatten die Eltern ihr hochbegabtes Kind auf Empfehlung des Allgemeinen Sozialdienstes auf ein Internat geschickt. Das Finanzamt verweigerte die Anerkennung der Kosten und berief sich darauf, dass die medizinische Notwendigkeit vor dem Besuch der Schule durch ein amtsärztliches Attest hätte nachgewiesen werden müssen.
Das sah der Bundesfinanzhof anders. Krankheitskosten und deren medizinische Notwendigkeit können auch nachträglich belegt werden, entschieden die Richter. Ob das betroffene Kind nun allerdings tatsächlich aus medizinischen Gründen eine Hochbegabten-Schule besuchen muss. Das hat jetzt ein Finanzgericht zu klären. (optimal-absichern.de)
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