Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor 1-Cent-Überweisungen von Hilfsorganisationen an Spender. Hier handele es sich um Daten-Akquise.
Einige Spender, die bei einer Überweisung an eine Hilfsorganisation keine Adresse angeben, erhalten später eine 1-Cent-Überweisung von der entsprechenden Organisation. Damit wollen sich die Organisationen wieder in das Gedächtnis von möglichen Spendern bringen. Laut der Verbraucherzentrale geht es dabei jedoch auch darum, an die Adressen der Spender zu kommen.
Als Grund geben die Organisationen laut der Verbraucherzentrale Spendenquittungen an. Nur damit lassen sich Steuern sparen. Um diese Quittungen zu versenden, brauchen die Organisationen die Adressen. Das Finanzministerium in NRW erklärte jedoch der Verbraucherzentrale, dass Spenden bis 200 Euro ohne amtliche Spendenquittung beim Finanzamt eingereicht werden können. Hier sei nur der Einzahlungsbeleg der Überweisung nötig.
Die Verbraucherzentrale geht davon aus, das die Hilfsorganisationen die Adressen sammeln, um ihrer Werbung an mögliche Spender zu verschicken. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix bezeichnete dieses Verfahren der Verbraucherzentrale gegenüber als "rechtswidrig" und sagte weiter: "Kontoverbindungsdaten dürfen nicht für Werbezwecke genutzt werden." Deshalb hat er Spendenorganisationen in Berlin aufgefordert, dies zu unterlassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, nicht auf die Kontaktaufrufe über eine1-Cent-Überweisung zu reagieren.
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