Wer eine Erbschaft macht, kann seinen Anspruch auf Sozialleistungen verlieren. Das ist unabhängig von einem Testament, entschied das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 29 AS 309/09 ER).
Eine Mutter vererbte ihrem Sohn ein Vermögen von 240.000 Euro. In ihrem Testament schränkte sie jedoch die Auszahlung ein. Dem Sohn sollte durch die Erbschaft die Sozialleistungen nicht verloren gehen. So solle er Geldbeträge für Geschenke, Urlaub oder Freizeit erhalten, wenn diese nicht zu einem Verlust der Zuwendungsansprüche führen.
Das Jobcenter stellte die Zahlungen ein und bekam vom Sozialgericht Dortmund Recht. Das Testament sei sittenwidrig und müsse daher angefochten werden. Außerdem könne der Antragsteller seinen Lebensunterhalt kurzfristig durch die Verwendung seiner Aktien bestreiten.
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