Hartz IV steigt 2012 um 10 Euro 

Die Grundsicherung für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2012 um insgesamt zehn Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 374 Euro. Die Sätze für Kinder bleiben gleich.

Die Bundesregierung hat wie erwartet beschlossen, dass Empfänger von Hartz IV (ALG II) 2012 zehn Euro mehr bekommen. Der Hartz-IV-Regelsatz steigt dann von derzeit 364 Euro auf 374 Euro. Damit steigt die Bundesregierung in die jährliche Anpassung der Regelsätze ein.

Mehr Geld für Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Kleinkinder

Während Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger 2012 mehr Geld bekommen, bleiben die Sätze für Kinder von 6 bis 14 Jahren und für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren gleich. Für sie habe man keinen erhöhten Bedarf ermittelt, teilt die Bundesregierung mit. Lediglich für Kleinkinder unter 6 Jahren gibt es mehr Geld.

Die Regelsätze im Jahr 2012 mit Veränderungen gegenüber 2011

  • Alleinstehende Erwachsene: 374 Euro(+ 10 Euro)
  • Paare und Bedarfsgemeinschaften: 337 Euro (+ 9 Euro)
  • Erwachsene im Haushalt anderer: 299 Euro (+ 8 Euro) 
  • Jugendliche von 14 bis 18 Jahre: 287 Euro (unverändert)
  • Kinder von 6 bis 14 Jahren: 251 Euro (unverändert)
  • Kinder bis 6 Jahre: 219 Euro (+ 4 Euro)

Regelsatz orientiert sich an Lohn- und Preisentwicklung

Der Regelsatz für die Grundsicherung orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2010 bis Juni 2011 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Ab 2014 soll diese Berechnung durch die "laufende Wirtschaftsrechnung" als Berechnungsgrundlage für die Regelsätze abgelöst werden. Das erklärt die Bundesregierung.

Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber Hartz-IV-Regelsätze