Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II), auch Hartz IV genannt. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit. Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Eine rückwirkende Festsetzung der Hartz-IV-Sätze werde es nicht geben, erklärt die BA. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlege, würden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung auf Leistungen nach Hartz IV sei nicht erforderlich.
In der Zwischenzeit könnten Empfänger von Hartz IV in besonderen Härtefällen einen laufenden Bedarf geltend machen, teilt die BA weiter mit. Damit reagiert sie auf eine entsprechende Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes. Die Bundesagentur stellt in ihrer Mitteilung allerdings auch klar, dass sie solche Anträge nur in seltenen Einzelfälle bewilligen wird. Es müsse eine "außergewöhnliche Belastung" vorliegen, heißt es in dem Schreiben.
"Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren", so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.
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