Eine Frau zog vor Gericht, da das Jobcenter ihren Hartz-IV-Regelsatz um 20 Cent abrundete. Das Bundessozialgerichts hat die Klage jedoch für unzulässig erklärt.
Nach Auffassung des Gerichts ist eine Klage wegen Beträgen unter 50 Cent nicht zulässig. Auch für Hartz-IV-Empfänger sei ein Verlust durch die Rundungsdifferenz so gering, dass dies kein Verfahren rechtfertige.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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