Das Bundesverfassungsgericht will ein Grundsatzurteil zum Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Bezug auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) fällen. Das hat Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gestern in der Verhandlung über die Hartz-IV-Sätze deutlich gemacht. Papier bezog sich in seiner Einführung auf die Werte Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip, auf denen das "Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" beruhe. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau" (FR) in ihrer Onlineausgabe.
Richter wollen Untergrenze festlegen
Der Erste Senat will wohl erstmals eine Untergrenze für das Existenzminimum festlegen, auf denen dann die Regelsätze von Hartz IV basieren. Der Gesetzgeber muss sich dann an diese Grenze nach unten halten und darf sie nicht unterschreiten. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts wollen auch Grundsätze entwickeln, wie das Existenzminimum realistisch ermittelt werden kann. Weiter deutete sich in der mündlichen Verhandlung an, dass auch der Sonderbedarf für kranke Menschen berücksichtigt werden muss, schreibt die FR.
Hartz IV-Sätze realistisch ermittelt?
Nahezu alle acht Richter stellten zahlreiche kritische Fragen zur Bestimmung der Hartz-IV-Sätze. Der Vorsitzende Papier fragte, ob die Sätze ermittelte oder nur "gegriffene" Werte seien, heißt es im Artikel. Das Bundesarbeitsministerium und das Statistische Bundesamt verteidigten dagegen die Berechnungsmethode.
Staatssekretär Detlef Scheele und Ministerialrätin Ute Buck konnten nach Angaben der FR den Vorwurf der Willkür relativieren. Demnach wurde der Sozialhilfesatz bis 1996 nach dem Warenkorb-System ermittelt. Diese Methode sei kritisiert worden. Sie sei daher abgelöst worden von der heute genutzten "Einkommens und Verbrauchsstudie (EVD)", die alle fünf Jahre auf der Grundlage von 60.000 Haushalten durchgeführt wird.
Statistiker berechneten Bedarf anfangs nicht so detaliert
Allerdings wurden bei der so gewonnenen Bedarfsermittlung Kürzungen vorgenommen, die nach Ansicht der Zeitung nicht plausibel erscheinen. Unklar ist beispielsweise, warum man den Bedarf für Strom pauschal um 15 Prozent kürzte. Die Statistiker räumten ein, dass man die einzelnen Posten anfangs nicht so detailiert erfasste wie jetzt. Eine detailierte Erfassung des Bedarfs wurde nachgeolt, was zur Erhöhungen der Regel-Sätze im Juli 2009 führte.

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