Der Hartz-IV-Satz deckt nicht die Stromkosten ab. Das geht aus einer Studie im Auftrag des Fernsehsenders "MDR" hervor. Der jährliche Fehlbetrag liegt im dreistelligen Bereich. Die Studie wurde von der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) durchgeführt.
Im Hartz-IV-Satz für alleinlebende Personen sind für die jährlichen Stromkosten 321,80 Euro eingeplant. Die Kosten liegen jedoch höher. So müssen laut "MDR" Singles in Sachsen mit einem jährlichen Fehlbetrag von 113 Euro rechnen, wenn sie den günstigsten Anbieter wählen. In Thüringen sind es 147 Euro.
Bei einer vierköpfigen Familie liegt der Fehlbetrag in Thüringen bei 346 Euro. In Mitteldeutschland ist das Problem laut der GVS durch hohe Strompreise und Arbeitslosenzahlen verschärft. Es besteht jedoch bundesweit.
Wie "MDR" berichtet, können die meisten Hartz-IV-Empfänger keinen günstigen privaten Anbieter wählen, da diese die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden prüfen. Deshalb sind Hartz-IV-Empfänger auf teurere kommunale Grundversorger angewiesen. Laut dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zwingen die hohen Stromkosten Hartz-IV-Empfänger dazu, bei Dingen wie dem Essen zu sparen.
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