Noch immer ist keine Lösung für die Neuregelung der Hartz-IV Sätze in Sicht. Wie der Bundestag berichtete, herrschte Uneinigkeit unter den eingeladenen Experten, die sich bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die neue Ermittlung und Umgangsweise der Regelsätze berieten. Insbesondere ging es dabei um die Kinder-Regelsätze.
Kinderschutzbund: Bedarf für Kinder lässt sich nicht pauschalisieren
So herrschte Unstimmigkeit darüber, ob man den Regelsatz für Kinder durch den Vergleich der Ausgaben der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen oder denen der Mittelschicht errechnen solle.
Der Nutzen eines Statistikmodells zur Errechung der Kinder-Regelsätze wurde von Heinz Hilgers vom Kinderschutzbund generell angezweifelt: Nur das Existenzminimum eines Kindes lasse sich pauschalisieren, jedoch nicht der Bedarf. So brauche zum Beispiel nicht jedes Kind Nachhilfe.
Zurzeit wird der Regelsatz durch die ”Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) des Statistischen Bundesamtes ermittelt. Dabei werden die Ausgaben der Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen benutzt.
Expertenstreit um Gutscheine bei Hartz IV
Die Experten waren sich auch uneins darüber, ob ein Teil des Regelsatzes für Kinder über Gutscheine ausgezahlt werden solle. Andreas Kilbitz (Deutscher Kinderschutzbund) glaubt, dass durch das Gutscheinmodell den Eltern die Verantwortung vorenthalten wird und Dietrich Engels vom Institut für Sozialforschung sieht darin einen erhöhten Verwaltungsaufwand.
Für Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ermöglicht das Gutscheinmodell Kindern von Hartz IV Empfängern den Zugang zu schulischen, kulturellen und sportlichen Angeboten.
Hartz-IV-Regelsätze sind politische Entscheidung
Die Expertenkommission könne keine Entscheidung über die neuen Regelsätze fällen, so Michael Löher vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Dies bleibe weiterhin eine politische Entscheidung.
Die Neuregelung ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Gericht verlangt die Neuregelung bis Januar 2011.
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