Hartz IV: Neue Regel für den Zuverdienst 

Bei Einkommen bis 1.000 Euro sind für Hartz IV Empfänger ab sofort 20 Prozent anrechnungsfrei. Die zugehörige Gesetzesänderung befindet sich im Bundesgesetzblatt vom 29. März (BGBl. 2011, Teil 1 Nr. 12, S. 462).

Von der Neuregelung für das Erwerbseinkommen profitieren vor allem Hartz IV Empfänger mit einem zusätzlichen Einkommen zwischen 800 und 1.000 Euro pro Monat. Für dieses Einkommen gilt ab sofort ein anrechnungsfreier Betrag von 20 Prozent, anstelle von wie bisher 10 Prozent.

Mehr anrechnungsfreies Einkommen ab Juli

Seit dem 01. Juli 2011 berechnet sich die Anrechnung für das Erwerbseinkommen nach folgenden Regeln:

  • Das Einkommen bis 100 Euro monatlich bleibt anrechnungsfrei.
  • Das Einkommen von 100 bis 1.000 Euro monatlich ist zu 20 Prozent anrechnungsfrei.
  • Das Einkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro bleibt zu 10 Prozent anrechnungsfrei. Für Beschäftigte mit minderjährigen Kindern liegt die Grenze bei 1.500 Euro.