Die Kommunen sollen demnächst selbst entscheiden können, bis zu welcher Wohnungsgröße und Miethöhe sie Mieten für Empfänger von Hartz IV übernehmen. Sie sollen sich dabei an der untersten Kategorie des örtlichen Mietspiegels orientieren. Sie sollen aber auch Pauschalen auszahlen dürfen. Das berichtet "Welt Online" unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium.
In dem Entwurf skizziert das Ministerium von Ursula von der Leyen (CDU) die Grundzüge für eine Neuregelung von Hartz IV. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Gesetzgeber bis zum Jahresende die Berechnung von Hartz IV neu regeln muss. Streitpunkt war dabei vor allem die Berechnung des Aufwands für Kinder.
Bildung nur noch auf Chipkarte oder Gutschein
Hierzu plant von der Leyen ein Bildungspaket. Schulmaterialien, Nachhilfe, Schulessen und die Teilnahme an Sport- und Spielveranstaltungen soll es nach dem Willen der Ministerin nur noch auf Gutschein oder Chipkarte geben. Geldleistungen sehe der Gesetzentwurf nicht vor, berichtet "Welt Online". Konkrete Zahlen über die Höhe von Bedarfs- und Regelsätzen stehen noch nicht im Entwurf. Die will das Ministerium nachreichen.
Internet und Praxisgebühr neu im Regelsatz
Die Neuberechnung der Regelsätze basiert auf der Einkommens- und Verbrauchsstatistik aus dem Jahr 2008. Der Regelsatz orientiert sich dabei am ärmsten Fünftel der Haushalte. Neu in die Berechnung sollen unter anderem Ausgaben für das Internet sowie die Praxisgebühr eingehen.