Wenn Schüler in Haushalten von Hartz-IV-Empfängern einen Schreibtisch brauchen, dann muss das Jobcenter das Möbel zumindest teilweise bezahlen. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden.
Schüler brauchen für ihre Hausaufgaben einen Schreibtisch. In Haushalten, die von Hartz IV (Arbeitslodsengeld II) leben, muss das Jobcenter den Schreibtisch als Erstausstattung bezahlen. Das entschied das Sozialgericht Berlin(Az.: S 174 AS 28285/11 WA).
Hartz-IV-Urteil: Jobcenter muss Schreibtisch nur zahlen, wenn kein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist
Es muss sich allerdings nicht um ein ungebrauchtes, neues Möbel zu handeln. Außerdem steht das Jobcenter nur dann in der Pflicht, wenn für das Kind kein anderer geeigneter Arbeitsplatz in der Wohnung zur Verfügung steht.
Das Gericht gab damit einer Berliner Schülerin Recht. Die Familie hatte geklagt, weil die Schülerin zuhause keinen anderen Platz zum Arbeiten hatte. Selbst in der Küche herrsche nicht die für die Hausaufgaben erforderliche Ruhe.
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