Die Unterstützungsleistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber müssen neu berechnet werden. Sie verstießen nach Einschätzung der Bundesregierung gegen das Grundgesetzt, berichtet "Welt Online". Die derzeit geltenden Sätze beruhten auf Bedarfsschätzungen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar die Hartz-IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt und von der Regierung gefordert, Hartz IV künftig nach transparenten, nachvollziehbaren Regeln zu berechnen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Vorgabe auch für die Unterstüztung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gilt.
Im vergangenen Jahr hätten 121.000 Ausländer staatliche Unterstützung erhalten, berichtet "Welt Online". Zwei Drittel von ihnen hätten eine Grundleistung bekommen, die etwa ein Drittel unter dem Hartz-IV-Satz liegt.