Gutachterkosten gehören nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. An ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums erinnert die Krankenkasse BKK vor Ort.
Reparatur- und Wartungsarbeiten von Schonsteinfegern gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Deshalb sind sie steuerlich begünstigt. Arbeitet der Schornsteinfeger jedoch als Gutachter, gilt diese Begünstigung nicht. Dies gilt auch für andere Gutachterkosten.
Bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 müssen Verbraucher Schornstein-Kehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht von Mess- oder Überprüfungsarbeiten trennen. Sie können als begünstigte Handwerkerleistung berücksichtigt werden. Ab 2014 ist eine Steuerermäßigung nur möglich, wenn der Anteil der begünstigten Handwerkerleistungen in der Rechnung erkennbar ist.
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