Wenn Ehepaare in Gütertrennung leben, sollten sie bei finanziellen Dingen besondere Vorsicht walten lassen. Verzichtet nämlich zum Beispiel ein Ehegatte zugunsten des anderen auf eine Steuererstattung, kann eine Schenkung vorliegen, die eine Steuerpflicht auslöst. Das hat das Finanzgericht Hessen (AZ: 1 K 3381/03) entschieden.
In dem Fall ging es um eine hohe Steuererstattung für mehrere Jahre, die das Finanzamt auf Wunsch der Eheleute auf das Konto der Frau überwiesen hatte. Das Finanzamt sah darin eine Schenkung, denn die Erstattung hätte beiden Eheleuten zur Hälfte zugestanden, der Verzicht des Mannes sei eine Schenkung an die Frau.
Das Ehepaar hatte dagegen eingewandt, man habe kein gemeinsames Konto, Steuererstattungen seien deshalb mal auf das eine, mal auf das andere Konto überwiesen worden. Aber das Finanzgericht stellte sich auf die Seite des Finanzamtes und bestätigte die Schenkung.
Durch den Verzicht des Ehemannes auf seine Ausgleichsansprüche gegenüber dem Finanzamt sei die Ehefrau bereichert worden – und damit liege eine Schenkung vor. Das Urteil ist vor allem für Eheleute mit sehr hohem Einkommen wichtig, denn bis zu 500.000 Euro sind Schenkungen unter Ehegatten ohnehin steuerfrei. (www.optimal-absichern.de)
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr