Der Mitgliedsbeitrag für den Golfclub ist nicht steuerlich absetzbar. Auch ein Sportartikel-Händler kann den Mitgliedsbeitrag für seinen Golfclub nicht von der Steuer absetzen. Das hat das Finanzgericht Köln (AZ: 10 K 3761/08) entschieden.
Das Gericht bezweifelte, dass die Golfclub-Mitgliedschaft dem Betrieb der klagenden Unternehmerin einen Vorteil bringenkönnte. Der Golfsport betreffe in einem hohen Maße die private Lebensführung und könne deshalb steuerlich keine Berücksichtigung finden. Auch seien die Kosten nicht teilweise absetzbar, weil keine Möglichkeit besteht, die Kosten in einen privaten und beruflichen Teil zu trennen. (optimal-absichern.de)
Mitgliedsbeiträge nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie nicht der eigenen Freizeitgestaltung dienen
Mitgliedsbeiträge an Sportvereine sind auch als Spende in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Mitgliedsbeiträge werden als zweckgebundene Spende steuerlich berücksichtigt, wenn diese für förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke geleistet werden und nicht der eigenen Freizeitgestaltung dienen.
Mitgliedsbeiträge an Vereine, die kulturelle Zwecke fördern sind steuerlich absetzbar, Beiträge an Vereine, die eine kulturelle Betätigung fördern, jedoch nicht. Grundsätzlich müssen die Vereine der Allgemeinheit zugute kommen.
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