Etwa die Hälfte aller Hartz-IV-Haushalte zahlt unnötig GEZ-Gebühren. Die öffentlich-rechtlichen Sender nehmen so knapp 400 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr ein. Dies berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) mit Verweis auf einen Bericht der Bundesagentur für Arbeit.
Hartz-IV-Empfänger können sich von den monatlichen Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro befreien lassen. Laut Statistik machen jedoch nur 46 Prozent von ihrem Recht Gebrauch. Dies beschert den öffentlich-rechtlichen Sendern jedes Jahr Mehreinnahmen in Höhe von etwa 400 Millionen Euro.
Bescheinigung des Jobcenters reicht nicht
Viele Hartz-IV-Empfänger sind laut SZ mit dem erforderlichen Antrag überfordert. Um die Formalitäten zu vereinfachen, legen die Jobcenter dem Hartz-IV-Bescheid eine Bescheinigung für die GEZ bei. Diese Bescheinigung reicht allerdings nicht aus. Für einen Antrag auf Befreiung von den Gebühren muss man bei der GEZ außerdem ein ausgefülltes Formular einreichen. Der Vordruck lässt sich im Internet unter www.gez.de herunterladen.
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