Wohlhabende können weiterhin Elterngeld beziehen. Eine Gesetzeslücke beim Sparpaket ermöglicht dies. So wird das Elterngeld zwar ab einem bestimmten Nettogehalt nicht mehr ausgezahlt, aber Kapitaleinkünfte wie Zinsen sind von der Begrenzung ausgenommen. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung".
"Eine Person, die ein zu versteuerndes Einkommen von 150.000 Euro aufweist, gleichzeitig aber noch Kapitaleinkünfte von 250.000 Euro bezieht, kann also weiter Elterngeld beantragen und auch beziehen", sagte der Berliner Steuerrechtler Frank Hechtner der Zeitung.
Behörden können Kapitaleinkünfte der Antragsteller nicht prüfen
Nach Auffassung des Steuerrechtlers könnten die Behörden nicht prüfen, wie hoch die Kapitaleinkünfte der Antragsteller sind. Seit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2008 führen die Banken die Steuer direkt an den Fiskus ab. Dadurch ist der Steuerzahler davon befreit, die Einnahmen dem Finanzamt zu melden. Kapitaleinkünfte gehören somit nicht mehr zum versteuernden Einkommen.
Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung beschlossen, dass Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu streichen. Dieser Vorschlag war von der Opposition und von Sozialverbänden heftig kritisiert worden, so dass das Elterngeld auch für Reiche gestrichen wurde. Dabei hatte man sich an der 2007 eingeführten Reichensteuer orientiert. Die Reichensteuer müssen Singles ab einem Jahreseinkommen von mehr als 250.000 Euro oder Paare ab einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro abführen.

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