Paare ohne Trauschein gibt es immer mehr. Egal wie lange die Beziehung schon besteht, gesetzlich sind das Fremde. Um den unnötigen Trennungsstress zu vermeiden, hilft ein Vertrag, der alles regelt.
Wie aus dem statistischen Jahrbuch 2014 hervorgeht, leben etwa 16 Prozent der Paare in einer "wilden" Ehe. Bei circa sieben Prozent der Familien haben die Eltern auf eine Hochzeit verzichtet. Vor 20 Jahren waren es 50 Prozent weniger. Auch wenn sich die Paare seit Jahren vieles beziehungsweise alles teilen, vor dem Gesetz gelten sie als Fremde. Das Gesetz macht bei Kauf-, Kredit- und Mietverträgen aber keinen Unterschied. Wenn ein Paar eine Wohnung anmietet und sich dann trennt, müssen beide ihren Anteil weiter zahlen. Bei gemeinsamen Anschaffungen gilt auch das Gleiche.
"Eine "wilde" Ehe bringt in vielen Bereichen die gleichen Pflichten, aber nicht die gleichen Rechte mit sich – auch bei Immobilien. Viele Paare, die den Gang zum Standesamt nicht antreten, sind sich darüber nicht im Klaren", sagt Frank Weigmann von der Postbank. Deshalb ist ein Partnerschaftsvertrag interessant.
Laut der Postbank regelt der Vertrag zum Beispiel, das gemeinsame Vermögen im Falle einer Trennung. Der Notar muss den Partnerschaftsvertrag nicht unbedingt beglaubigen, aber der Weg dahin lohnt sich trotzdem.
"Vor allem wenn es um eine große finanzielle Investition wie den Erwerb einer Immobilie geht, sollte man eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen", sagt Weigmann.
Das Paar kann auch die Erbverhältnisse in dem Vertrag regeln. Ohne Testament oder Erbvertrag hat der Partner keinen Anspruch auf den Nachlass.
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