Besitzer von Diesel-fahrzeugen können ab heute eine staatliche Förderung von 330 Euro für die Nachrüstung ihres Autos mit einem Diesel-Partikelfilter beantragen. Je nach Fahrzeugtyp gelten für den Förderantrag unterschiedliche Voraussetzungen.
Diesel-Pkws müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmalig zugelassen worden sein und die Nachrüstung des Filters muss im Jahr 2010 erfolgt sein. Diese Bestimmungen gelten auch für zweckbestimmte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Dazu gehören Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge.
Leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen worden sein, die Nachrüstung muss zwischen dem 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgt sein.
Die Antragsstellung läuft über das Internet
Die Antragsstellung läuft online über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab. Das nötige Antragsformular steht unter pmsf.bafa.de zur Verfügung.
Nach der Online-Antragsstellung muss eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vormals: Fahrzeugschein) und ein Ausdruck des unterschriebenen Antrags per Brief an das Bundesamt geschickt werden. Die Nachrüstung muss bereits in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sein, dies erfolgt durch eine Zulassungsstelle und ist gebührenpflichtig. Bei Unternehmen gehört eine "De-minimis"-Erklärung zu den Antragsformularen. Damit wird bestätigt, dass das Unternehmen die maximale Höhe von staatlichen Beihilfen, die von der EU-Kommission nicht genehmigt werden müssen, noch nicht ausgeschöpft hat. Die Erklärung wird bei der Antragsstellung automatisch zur Verfügung gestellt.
Die Förderung ist begrenzt
Das Förderprogramm ist allerdings begrenzt, ungefähr 160.000 Nachrüstungen können laut Bundesumweltministerium gefördert werden. Entscheidend für die mögliche Auszahlung ist die Reihenfolge der vollständig eingesandten Unterlagen. Bis zum 15. Februar 2011 können Unterlagen eingeschickt werden.
Die Nachrüstung der Fahrzeuge lohnt sich nicht nur aufgrund der 330 Euro. Die Kfz-Steuer fällt bei nachgerüsteten Fahrzeugen geringer aus: Der Kfz-Steueraufschlag von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum wird bei nachgerüstetem Partikelfilter nicht erhoben. Es gibt weitere Vorteile durch die günstigeren Umweltplaketten.
Weitere Fragen beantwortet das BAFA unter der Telefonnummer 030/346 465 480.
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