Ein Firmenfahrzeug kann das unterhaltspflichtige Einkommen erhöhen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: 2 UF 216/12).
In dem Fall stellte ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer den Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Der Mann ist gegenüber seiner Frau unterhaltspflichtig. Das Auto wird in den Gehaltsabrechnungen brutto einkommenserhöhend aufgeführt und als Nettobetrag vom Gesamtbruttoeinkommen abgezogen. Der Ehemann war der Meinung, dass das Auto nicht zu dem ihm monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens gehöre.
Das OLG Hamm widersprach dieser Ansicht. Beim Auto handele es sich um einen monatlichen Nutzungsvorteil. Dieser sei beim unterhaltspflichtigen Einkommen zu berücksichtigen. Das Einkommen erhöhe sich um das Geld, dass der Ehemann eigentlich für den Unterhalt des Autos hätte bezahlen müssen.
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