Das Finanzamt muss Fehler in der Buchführung konkret beweisen können. Eine statistisch Wahrscheinlichkeit für Manipulationen reicht nicht. Das entschied jetzt ein Gericht.
Der sogenannte "Chi-Quadrat-Test" allein ist noch kein Beweis, dass eine Manipulation in den Büchern vorliegt. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden (AZ.: 2 K 1277/10) und stellt damit diesen Test auf den Prüfstand.
Auffälliger Chi-Quadrat-Test allein reicht nicht als Beweis
Der "Chi-Quadrat-Test" ist bei Steuerzahlern gefürchtet: Mit ihm können anhand statistischer Wahrscheinlichkeiten Mogeleien bei der Buchhaltung aufgedeckt werden. Aber reicht ein auffälliger „Chi-Quadrat-Test", um die Richtigkeit der Buchhaltung anzuzweifeln, wenn die ansonsten keine Mängel aufweist? Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 2 K 1277/10) verließ sich nicht auf diesen Test allein.
Das Finanzamt muss schon Beweise dafür vorlegen, dass das in diesem konkreten Fall eingesetzte Kassenprogramm Manipulationen ermöglicht. Der Beweis wird nicht dadurch erbracht, dass der "Chi-Quadrat-Test" eine hohe "Manipulationswahrscheinlichkeit" nahelegt: Fehler der Buchführung muss das Finanzamt konkret belegen. (www.optimal-absichern.de)
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