Leih- oder Zeitarbeiter können die vollen Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzen. Dies gilt auch bei monatelangem Aufenthalt an einem Arbeitsplatz. Dies bestätigte das Finanzgericht Münster (Az. 13 K 456/10).
Wer regelmäßig pendelt, kann seine Fahrtkosten mit der Pendlerpauschale steuerlich absetzen - allerdings nur 30 Cent pro gefahrenen Kilometer für die einfache Strecke.
Für Leih- oder Zeitabeiter gelten diese Beschränkungen nicht. Sie können die vollen Fahrtkosten für den Hin- und Rückweg steuerlich absetzen. Grund dafür ist laut Gericht die geringe Planungssicherheit der Arbeitnehmer.
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