Wenn Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, sind die Kosten steuerlich nicht absetzbar. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (AZ: 2 K 1885/10) hervor.
In dem Fall war ein Mann aus beruflichen Gründen mit den Kindern umgezogen und hatte sie stets zur Schule gefahren, weil der öffentliche Nahverkehr nur schwer erreichbar war. Die Fahrtkosten wollte er steuerlich absetzen, kam damit aber vor Gericht nicht durch. Es fehle, so das Gericht, an dem für die steuerliche Anerkennung als Werbungskosten erforderlichen Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit.
Die Kosten müssten der "Erwerbssphäre" zurechenbar seien, hier stammen sie aber aus der Unterhaltspflicht der Eltern. Auch als außergewöhnliche Belastungen sind die Kosten nicht absetzbar. Denn dann müssten die Kosten außerhalb des Üblichen liegen. Das sei bei den Kosten für den Schulweg der Kinder nicht der Fall, weil alle Eltern diese Kosten tragen müssen. (Optimal-Absichern.de)
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