Dienstfahrräder gelten jetzt steuerlich wie Dienstwagen, auch rückwirkend für das Jahr 2012. Das haben die Landesfinanzminister mit einem Erlass entschieden, berichtet der Fahrrad-Club ADFC.
Die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs gilt als geldwerter Vorteil. Dementsprechend wird dieser mit der Einkommensteuer verrechnet. Um die Höhe des geldwerten Vorteils pauschal zu bestimmen, gilt die Ein-Prozent Regel. Darunter fallen jetzt auch Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes.
Die Änderung soll für Arbeitgeber einen Anreiz schaffen, ihre Mitarbeiter mit Fahrrädern auszustatten. Dadurch soll Straßenverkehr und Umwelt entlastet werden.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr