Verbraucher können Spenden innerhalb der Europäischen Union steuerlich geltend machen. Die Krankenkasse BKK vor Ort erinnert an ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. I R 16/12).
Wenn ein deutscher Verbraucher an einen Verein innerhalb der Europäischen Union spendet, kann er die Spende steuerlich geltend machen. Dabei gelten jedoch Bedingungen.
Die Organisation muss den deutschen Vorschriften für die Bewilligung von Steuervergünstigungen entsprechen. Eine der Anforderung ist, dass die satzungsmäßige Vermögensbindung gewahrt wird.
In dem Fall hatte der Spender keine persönliche Verbindung zu der Organisation. Außerdem bestätigte der Verein über eine Spendenbescheinigung, dass das Geld in der Einrichtung genutzt werde.
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