Der Bundesrat fordert eine Überprüfung der Tatbestände für eine ermäßigte Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Aus Sicht der Bundesländer ist für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes ein schlüssiges Gesamtkonzept notwendig, das die leeren Kassen der öffentlichen Haushalte berücksichtigt und für den Bürger nachvollzehbar ist. Die Bundesregierung soll solch ein Konzept nun vorlegen.
Als Beispiel führt die Länderkammer in ihrer Entschließung die Schulspeisung an: So muss der Betreiber einer Imbissbude seine Speisen außer Haus nur mit 7 Prozent Umsatzsteuer versteuern. Selbst wenn er weitere Dienstleistungen anbietet, die dem Verkauf dienen. Wenn bei der Schulspeisung von einem Unternehmen noch zusätzliche Dienstleistungen wie Ausgabe der Speisen, Reinigung der Tische, des Geschirrs und des Bestecks erbracht werden, handelt es sich um nicht begünstigte Leistungen, die zur Erhebung des vollen Steuersatzes von 19 Prozent führen.
Seit der umstrittenen Umsatzsteuersenkung auf Hotelübernachtungen steht die herrschende Praxis bei der Umsatzsteuerermäßigung generell in der Kritik. Der
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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