Katholiken, die ihren Arbeitsplatz verlieren, können vom Bistum Limburg finanziell entlastet werden. Wird beim Verlust eines Arbeitsplatzes eine Abfindung gezahlt, ist die Diözese bereit, auf fünfzig Prozent der Kirchensteuer auf diesen Abfindungsbetrag zu verzichten.
Wie aus einer kürzlich verbreiteten Erklärung des Bistums weiter hervorgeht, kann die gezahlte Kirchensteuer darüber hinaus in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe angegeben werden, was zu einer weiteren Minderung der Steuerlast führt.
"Dadurch können dann insgesamt bis zu 74 Prozent der Kirchensteuer zurückerstattet werden", erklärte der Finanzdirektor des Bistums, Hans-Peter Althausen. Er verweist darauf, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in einer der schwersten Finanzkrisen seit ihrem Bestehen befindet: "Auch unsere Region bleibt davon nicht verschont. Gerade der wichtige Wirtschaftsstandort Rhein-Main, aber auch Unternehmen aller Größenordnungen in der gesamten Fläche unseres Bistums sind betroffen."
Deshalb werden Arbeitsplätze abgebaut, was - neben dem damit verbundenen persönlichen Schicksal - Betroffene und Familien oft in eine existenzielle wirtschaftliche Bedrängnis bringt. Aus diesem Grund macht das Bistums Limburg auf die Entlastung von Abfindungsempfängern aufmerksam - eine seit Jahren unter den katholischen Bistümern in Deutschland abgestimmte Praxis.
Wirtschaftsexperten rechnen ab Sommer mit einem sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit. Damit ihnen Teile der Kirchensteuer auf Abfindungsbeträge erlassen werden, können Katholiken einen formlosen Antrag an das Bischöfliche Ordinariat Limburg (Postfach 1355, 65533 Limburg) richten. Weitere Informationen und Ansprechpartner zur Kirchensteuerermäßigung bei Abfindungen sind im Internetportal des Bistums (www.bistumlimburg.de) zu finden.
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