In der vergangenen Woche kündigte zunächst Liechtenstein an, bei Steuerermittlungen Informationen an ausländische Steuerbehörden weiterzugeben. Am Freitag folgten Österreich, die Schweiz und Luxemburg. Die Staaten waren in den vergangenen Wochen als so genannte Steueroasen immer stärker in die internationale Kritik geraten. Liechtenstein, die Schweiz und Luxemburg verpflichteten sich laut Medienberichten auf die Einhaltung der OECD-Richtlinien zur Amtshilfe bei Steuervergehen.
Dabei wollen die Staaten auch die bisher gültige Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgeben. Das bedeutet, dass Behörden der drei ehemaligen Steueroasen nun auch dann Amtshilfe leisten, wenn eine ausländische Steuerbehörde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. In Liechtenstein umfasst die Verpflichtung laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" auch die Stiftungen, mit deren Hilfe beispielsweise Ex-Postchef Klaus Zumwinkel Steuern hinterzogen hatte.
Liechtenstein erklärte sich zudem bereit, in Einzelabkommen mit anderen Staaten weitere Zugeständnisse zu machen. Österreich wolle künftig bei begründetem Verdacht einer ausländischen Steuerbehörde Informationen über betroffene Konten weitergeben, heißt es in einem Bericht der "Financial Times Deutschland" (FTD). Dieser Verdacht müsse allerdings gut begründet sein.