Elterngeld erhöht Steuerlast 

Der Progressionsvorbehalt könnte bei vielen eine Steuernachzahlung zum Jahreswechsel zur Folge haben. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD). Besonders Eltern könnten von der Nachzahlung betroffen sein.

Steuerfreie Leistungen erhöhen Gesamteinkünfte und Steuerlast

Leistungen des Arbeitamtes und bestimmte Zahlungen vom Arbeitgeber wie Lohnersatzleistungen sind zunächst steuerfrei. Allerdings werden diese Leistungen zur Summe der Einkünfte hinzugerechnet, so dass sich diese insgesamt erhöhen. Für die gesamten Einkünfte ermittelt der Fiskus den Steuersatz und wendet diesen auf den regulären Lohn ohne Ersatzleistungen an. Durch dieses als Progressionsvorbehalt benannte Verfahren erhöhen sich die Steuerabgaben.

Auch auf Elterngeld wird Progressionsvorbehalt angewendet

Auch das Elterngeld unterliegt dem Progressionsbehalt. Das Elterngeld ist zunächst steuerfrei. Trotzdem kann es die Steuerlast deutlich erhöhen, da der Fiskus das Elterngeld zu den Gesamteinkünften hinzurechnet. Nach Angaben von Frank Hechtner, Ökonom an der Freien Universität Berlin, sind neben Eltern vor allem sozial Schwächere die Leidtragenden. "Geringverdiener, die mit ihrem Einkommen unter dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen, können bei Lohnersatzleistungen und Anwendung des Progressionsvorbehaltes schnell in die Steuerpflicht rutschen", sagt Hechtner der "FTD".

Für etwaige Steuernachzahlungen einen Teil des Elterngeldes sparen

Da das Elterngeld teilweise zu einer erheblich höheren Steuerbelastung führt, sollten Empfänger von Elterngeld einen Teil des Elterngelds für die Steuernachzahlung beiseite legen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte im September dieses Jahres die Rechtmäßigkeit, den Progressionsvorbehalt auf das Elterngeld anzuwenden. Das gilt auch, wenn die Empfänger nur den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten (Az. VI B 31/09).