Vermeintliche Privatverkäufe beim Internetauktionshaus eBay sind nicht in jedem Fall umsatzsteuerfrei. Wie das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt entschieden hat, muss ein Ehepaar, dass innerhalb von dreieinhalb Jahren 1.200 sogenannte Privatverkäufe über eBay getätigt hat, nun auf die Verkaufserlöse Umsatzsteuer zahlen (Az.: K 3016/08).
Nach Ansicht der Eheleute, die eigenen Angaben zufolge leidenschaftliche Hobbysammler sind, waren die Verkäufe ihrer umfassenden Sammlung rein privater Natur. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht sahen dies bei einem Gesamterlös von rund 111.000,- Euro anders.
Nachhaltige Tätigkeit durch mehrere Verkäufe pro Woche
Die Richter klassifizierten die Eheleute als umsatzsteuerliche Unternehmer, da sie ihre Tätigkeit auch nachhaltig ausübten. Hierzu ist eine auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Erzielung von Entgelten nötig. In Anbetracht des langen Zeitraums (dreieinhalb Jahre) und der Intensität (durchschnittlich 7 Verkäufe pro Woche) sei dies hier anzunehmen.
Darüber hinaus hätten die eBay-Verkäufe unter großem Organisationsaufwand (Verpackung, Versand) gestanden. Darüber hinaus sei ein Gesamterlös erzielt worden, der deutlich über den für Kleinunternehmer liegenden Einkommensgrenzen liege. Die für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer erforderliche Nachhaltigkeit sei damit gegeben.
Foto: © eBay
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