Wer aus beruflichen Gründen umziehen muss, kann diese Kosten steuerlich absetzen. Diese Werbungskosten sind der Höhe nach unbegrenzt absetzbar, entschied der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 2/11).
Im konkreten Fall musste ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen. Seine Familie zog kurze Zeit später nach. Die Miete für die neue Wohnung machte der Ehemann für die Umzugszeit in voller Höhe als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte dies jedoch nur anteilig für 60 Quadratmeter an.
Kosten für gesamte Wohnung absetzbar
Der Bundesfinanzhof hob diese Entscheidung wieder auf. Die Bundesrichter erkannten die Kosten für die gesamte Wohnfläche in voller Höhe an. Dies sei aber nur möglich, da die neue Wohnung von Anfang an als Familienwohnung geplant war. Die Kosten sind dann für die Umzugsphase absetzbar. (www.optimal-absichern.de)
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