Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung klargestellt, dass Straffreiheit bei einer steuerlichen Selbstanzeige künftig nur noch dann eintreten soll, wenn der Steuersünder neben den hinterzogenen Steuern auch einen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag entrichtet. Diese Forderung erhoben die Länder im Rahmen einer Stellungnahme zur beabsichtigten Reform der steuerlichen Selbstanzeige.
Die Bundesregierung möchte die entsprechenden Regeln neu fassen, da in jüngster Vergangenheit eine regelrechte Flut dieser Anzeigen festzustellen war. Nach Darstellung der Bundesregierung beruhen diese zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch den Ankauf von sogenannten Steuer-CDs aus dem Ausland entstanden ist. Dabei fiel jedoch auf, dass sich die Anzeigen häufig ausschließlich auf das durch Medienveröffentlichungen bekannt gewordene Herkunftsland der Datenträger sowie die dort genannten Geldinstitute beschränkten. Ein Missbrauch der Selbstanzeige im Rahmen einer "Hinterziehungsstrategie" scheine daher naheliegend.
Keine Straffreiheit für planvolle Steuerhinterzieher
Die Neuregelung soll folglich dazu dienen, für die Zukunft das planvolle Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung zu belohnen. Künftig muss eine Selbstanzeige umfassend alle Hinterziehungssachverhalte, die strafrechtlich noch nicht verjährt sind, enthalten, damit die Rechtsfolge der Straffreiheit eintritt. Strafbefreiung soll nur noch derjenige erwarten dürfen, der alle noch verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart.
Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen sollen. Sie dienen dazu, die vom internationalen "Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung" (FATF) in diesem Zusammenhang festgestellten Defizite zu beseitigen.
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