Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseumbuchungen gefällt. Für die Kunden von Reiseveranstaltern bedeutet dies nichts Gutes. Sie müssen weiterhin teure Umbuchungen in Kauf nehmen. Geklagt hatten vor dem Bundesgerichtshof zwei Urlauber.
Hohe Zusatzkosten bei Umbuchungen erlaubt
Wer eine Pauschalreise bucht, und dann auf einen Ersatz-Teilnehmer umbucht, muss auch in Zukunft mit hohen Zusatzkosten rechnen. Die beiden klagenden Urlauber scheiterten mit ihrer Klage vor dem BGH. Damit hat auch die oberste richterliche Instanz klar gemacht, dass die teuren Umbuchungen der Reiseveranstalter rechtmäßig sind.
Die Reiseveranstalter sind dazu verpflichtet, Umbuchungen vorzunehmen, und Ersatz-Teilnehmer anzuerkennen, wenn bestimmte Faktoren eintreten. Dies kann der Fall sein, wenn ein Kunde kurz vor Antritt der Reise krank wird, und ein Angehöriger oder Bekannter stattdessen die Reise antreten wird. Die Kosten für die Reiseumbuchung muss jedoch nicht der Reiseveranstalter bezahlen, sondern der Urlauber, der verhindert ist.
In den beiden Klagen vor dem BGH ging es um eine Reise nach Thailand, in der die Zusatzkosten für die Umbuchung 3.300 Euro betragen sollten, und eine Reise nach Dubai mit ca. 1.500 Euro an zusätzlichen Kosten.
Wirtschaftlich unattraktiv, aber keine Rechtfertigung für Kostenübernahme
Die Richter des Bundesgerichtshofs machten bei ihrer Urteilsverkündung deutlich, dass die hohen Kosten für die Umbuchung eine Reise "wirtschaftlich unattraktiv" machen würden. Dennoch würde dies keine Rechtfertigung dafür bedeuten, dass die Reiseveranstalter die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen müssten.
Laut BGH sei der Reiseveranstalter nicht dazu gezwungen, die Leistungen der Reise vertraglich so zu gestalten, dass sie für den buchenden Urlauber möglichst kostengünstig auf einen anderen übertragen werden können.
Was das für Pauschalreisende bedeutet
Wer Pauschalpakete bucht, um in Urlaub zu fliegen, muss bei Umbuchungen damit rechnen, dass die Reiseveranstalter die hohen Zusatzkosten auf den Kunden umlegen. Der Grund hierfür ist einfach: die Kosten, welche für das Umbuchungen der Linienflüge innerhalb des Reisepakets entstehen.
Flüge, die nicht umgebucht werden können, sind bei Linienflügen natürlich günstiger im Preis. Muss die Pauschalreise dann jedoch auf einen Ersatz-Teilnehmer umgebucht werden, schlägt genau das richtig in den Preis.
Die Urlauber sind deshalb selbst gefragt, welche Art von Reisen sie buchen wollen, und ob Pauschalpakete bei der Buchung wirklich Sinn machen. Vor allem ist dies wichtig, wenn Vorerkrankungen oder Erkrankungen bestehen, die zu einer kurzfristigen Absage der Urlaubsreise führen könnten.