Bei Scheidung kriegen Schwiegereltern Geld zurück 

Schwiegereltern können Geldgeschenke bei einem Scheitern der Ehe künftig leichter zurückfordern. In einem Grundsatzurteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass mit dem Ende der Ehe die Geschäftsgrundlage der schwiegerelterlichen Schenkung entfällt. Schließlich wollten die Eltern mit der Schenkung das eigene Kind unterstützen.

Im konkreten Fall hatten die Schwiegereltern ihrem Schwiegersohn rund 30.000 Euro für eine Eigentumswohnung gegeben. Der Schwiegersohn, der mit seiner Frau und ihren zwei Kindern die Berliner Wohnung bewohnte, war alleiniger Eigentümer. Nach der Scheidung verlangten die Schwiegereltern, dass er ihnen das Geld zurückzahlen solle.

Mit dem Urteil wird zumindest teilweise die Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen erleichert. Denn wenn das Kind über einen längeren Zeitraum in den Genuss der Schenkung gekommen ist, ist laut BGH nur eine teilweise Rückzahlung erforderlich.